Videoüberwachung im Gesundheitswesen: DSGVO-konforme Hinweisschilder 2025/26

Aktuelle Anforderungen an Hinweisschilder zur Videoüberwachung

Die Videoüberwachung in Arztpraxen, Kliniken, Pflegeheimen und anderen Gesundheitseinrichtungen unterliegt strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben. Viele Betreiber sind sich nicht bewusst, dass ihre aktuellen Hinweisschilder möglicherweise nicht mehr den neuesten DSGVO-Anforderungen entsprechen. Die Anforderungen haben sich seit Einführung der DSGVO kontinuierlich konkretisiert, sodass eine Überprüfung und Aktualisierung der Beschilderung unerlässlich geworden ist.

Gerade im sensiblen Bereich des Gesundheitswesens ist eine korrekte Umsetzung der Datenschutzbestimmungen von besonderer Bedeutung. Patienten vertrauen darauf, dass ihre Privatsphäre respektiert wird. Eine rechtskonforme Videoüberwachung mit ordnungsgemäßer Kennzeichnung ist daher nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wichtiges Vertrauenssignal.

Warum ist Datenschutz im Gesundheitswesen besonders wichtig?

Im Gesundheitssektor werden besonders sensible personenbezogene Daten verarbeitet. Gesundheitsdaten zählen gemäß Art. 9 DSGVO zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten und genießen erhöhten Schutz. Bei der Videoüberwachung in medizinischen Einrichtungen können Kameras nicht nur die Anwesenheit dokumentieren, sondern auch Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand zulassen. Wer eine Facharztpraxis oder Klinik betritt, offenbart damit indirekt sensible Informationen über sich selbst.

Typische Einsatzorte für Kameras im Gesundheitswesen

  • Eingangsbereiche von Arztpraxen und Kliniken
  • Wartezimmer und Empfangsbereiche
  • Parkplätze medizinischer Einrichtungen
  • Außenbereiche von Pflegeheimen
  • Medikamentenlager und sensible Bereiche

Was hat sich bei den Anforderungen geändert?

Die Grundpflicht zur Kennzeichnung existiert bereits länger, aber die DSGVO hat die Anforderungen deutlich präzisiert. Viele Hinweisschilder aus den Jahren 2020 oder früher erfüllen die aktuellen Standards nicht mehr. Sie sind oft zu ungenau formuliert, nennen veraltete Rechtsgrundlagen oder bieten keine klare Kontaktmöglichkeit. Die Datenschutzaufsichtsbehörden haben ihre Prüfpraxis verschärft und legen nun strengere Maßstäbe an.

Pflichtangaben auf dem Hinweisschild (Stand 2025)

Nach Art. 13 DSGVO müssen folgende Informationen bereits auf dem Schild selbst enthalten sein:

  1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen (Name der Einrichtung, Anschrift)
  2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (falls vorhanden)
  3. Zweck der Videoüberwachung (z.B. "Schutz des Eigentums", "Sicherheit der Patienten")
  4. Rechtsgrundlage (meist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – berechtigtes Interesse)
  5. Hinweis auf weitere Informationen (Link, QR-Code oder Verweis)

Diese Kernelemente sind rechtlich verpflichtend und müssen beim Betreten des überwachten Bereichs erkennbar sein.

Der erlaubte "Medienbruch" als praktische Lösung

Sie müssen nicht alle Datenschutzinformationen auf das Schild drucken – das wäre unpraktikabel. Die DSGVO erlaubt ausdrücklich einen „Medienbruch". Die ausführlichen Datenschutzinformationen dürfen über alternative Wege bereitgestellt werden: QR-Code zur vollständigen Datenschutzerklärung, Website-Link zu einer Unterseite mit allen Details, Infoblatt am Empfang oder E-Mail-Adresse für Rückfragen. Das Schild muss lediglich die Kernangaben enthalten und deutlich auf die weiterführenden Informationen hinweisen.

Rechtliche Grundlagen im Gesundheitswesen

Videoüberwachung ist grundsätzlich zulässig, wenn ein berechtigtes Interesse besteht (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Anerkannte Interessen sind der Schutz von Patienten und Personal vor Übergriffen, Verhinderung von Diebstahl (insbesondere in Medikamentenlagern), Objektschutz und Beweissicherung bei Haftungsfällen. Die Überwachung muss jedoch verhältnismäßig sein – Behandlungsräume, Umkleiden oder WCs dürfen niemals überwacht werden.

Vor der Installation ist eine schriftliche Interessenabwägung erforderlich. Dokumentieren Sie, warum Ihr Interesse an der Überwachung die Rechte der Betroffenen überwiegt. Diese Dokumentation ist bei Kontrollen Ihre wichtigste Rechtfertigung.

Praktische Umsetzung in 7 Schritten

Schritt 1: Prüfen Sie, ob bei Ihnen Videoüberwachung im Einsatz ist
Schritt 2: Kontrollieren Sie alle vorhandenen Hinweisschilder auf Aktualität
Schritt 3: Besorgen Sie sich eine aktuelle Vorlage (Stand 2025/2026)
Schritt 4: Ergänzen Sie Ihre individuellen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Website)
Schritt 5: Drucken Sie das Schild auf wetterfestem Material (mindestens 1,5 cm Zeichenhöhe)
Schritt 6: Bringen Sie es gut sichtbar VOR dem überwachten Bereich an (Augenhöhe, ausreichende Beleuchtung)
Schritt 7: Aktualisieren Sie Ihre Online-Datenschutzerklärung mit detaillierten Informationen

Häufige Fehler vermeiden

❌ Zu allgemein: "Hier wird videoüberwacht" reicht nicht aus
✅ Richtig: "Videoüberwachung durch [Name] zum Schutz von Personal und Patienten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO"

❌ Fehlende Kontaktdaten: Ohne E-Mail-Adresse können Betroffene ihre Rechte nicht wahrnehmen
✅ Richtig: Konkrete E-Mail-Adresse oder Telefonnummer angeben

❌ Veraltete Rechtsgrundlagen: Verweise auf das alte BDSG sind nicht mehr ausreichend
✅ Richtig: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als aktuelle Rechtsgrundlage nennen

❌ Keine weiterführenden Informationen: Fehlt der Verweis auf Details, ist das Schild unvollständig
✅ Richtig: QR-Code, Website-Link oder Hinweis auf Infoblatt integrieren

Erweiterte Datenschutzerklärung erstellen

Erstellen Sie auf Ihrer Website eine dedizierte Seite zur Videoüberwachung mit folgenden Inhalten: genaue Beschreibung der überwachten Bereiche, Speicherdauer der Aufnahmen (Standard: 72 Stunden), Angabe wer Zugriff auf die Aufnahmen hat, Betroffenenrechte (Auskunft, Löschung, Widerspruch) und Hinweis auf das Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde. Diese Seite sollte leicht auffindbar sein und regelmäßig aktualisiert werden.

Sanktionen bei Verstößen

Die Datenschutzbehörden führen verstärkt Kontrollen durch. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des Jahresumsatzes, Untersagung der Videoüberwachung, Reputationsschäden und Schadensersatzforderungen von Betroffenen. Gerade im Gesundheitswesen können datenschutzrechtliche Verstöße das Vertrauen nachhaltig beschädigen.

Dokumentation als Nachweis

Legen Sie eine Datenschutz-Akte zur Videoüberwachung an mit: Interessenabwägung, technischer Dokumentation (überwachte Bereiche, Speicherdauer), Zugriffsprotokollen, Schulungsnachweisen für Personal und Kopien der Hinweisschilder. Diese Dokumentation ist Ihr wichtigstes Instrument, um die Einhaltung aller Anforderungen nachzuweisen.

Fazit

Eine DSGVO-konforme Videoüberwachung ist im Gesundheitswesen nicht nur rechtliche Pflicht, sondern auch Ausdruck von Professionalität und Respekt gegenüber Patienten. Mit aktuellen Hinweisschildern und transparenter Kommunikation schaffen Sie Vertrauen und schützen sich vor rechtlichen Konsequenzen. Die Investition in ordnungsgemäße Beschilderung zahlt sich mehrfach aus: Sie erfüllen Ihre Pflichten, minimieren Risiken und stärken das Patientenvertrauen.

Nehmen Sie sich jetzt 15 Minuten Zeit, um Ihre Hinweisschilder zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Ihre Patienten und die Datenschutzbehörden werden es Ihnen danken.

Sie benötigen Unterstützung? Bei Fragen zur DSGVO-konformen Umsetzung von Videoüberwachung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung oder eine fertige Dokumentenvorlage.

Weitere relevante Themen: Datenschutz bei elektronischen Patientenakten, DSGVO-konforme Praxisverwaltungssoftware, Auftragsverarbeitung im Gesundheitswesen, Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM).

Hinweis: Dieser Blogbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei spezifischen Fragen sollten Sie einen Datenschutzbeauftragten oder Fachanwalt für IT-Recht konsultieren.

Weitere Beiträge

DSGVO
November 17, 2025
ChatGPT im Gesundheitswesen: Datenschutz-Leitfaden für Arztpraxen und Kliniken

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet voran, und immer mehr medizinische Einrichtungen entdecken die Vorteile von KI-Anwendungen wie ChatGPT. Ob zur Unterstützung bei der Dokumentation, für administrative Aufgaben oder zur Recherche – die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig. Doch gerade im sensiblen Bereich des Gesundheitswesens stellt sich die zentrale Frage: Wie lassen sich ChatGPT und Co. datenschutzkonform nutzen?

Mehr erfahren
Pflege
August 29, 2025
Warum Datenschutz in der Pflege kein Luxus, sondern Notwendigkeit ist

In der Pflegebranche sind sensible Patientendaten alltäglich – doch DSGVO-Verstöße können teure Bußgelder nach sich ziehen. Erfahren Sie in diesem Beitrag, wie Sie Datenschutz in Ihrer Pflegeeinrichtung effektiv umsetzen, Risiken minimieren und Ihr Team schulen. Praktische Tipps für mehr Sicherheit und Compliance.

Mehr erfahren
Pflege
August 29, 2025
Datenschutz-Schulungen für Pflegekräfte: Praktische Tipps für den Alltag

Datenschutz-Schulungen sind in der Pflege essenziell, um Bußgelder zu vermeiden und Patientendaten zu schützen. Entdecken Sie in diesem Guide praktische Tipps, wie Sie Ihr Team effektiv schulen, gängige Fehler umgehen und DSGVO-Konformität im Pflegealltag sicherstellen. Ideal für Leiter von Pflegeeinrichtungen.

Mehr erfahren

Lassen Sie uns loslegen und Ihr Unternehmen sicher machen

Mit unserem kostenlosen DSGVO-Check erhalten Sie eine erste Einschätzung Ihrer aktuellen Situation und konkrete Handlungsempfehlungen.

DSGVO Quick-Check

DSGVO Quick-Check